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Hundeführschein - hundefuehrschein.com

Online Hundetraining

Hundeführschein Wien - "Hundeführerschein"

Wappen/Flagge WienBeim Hundeführschein (auch "Hundeführerschein" genannt) muss der Hundehalter zeigen, dass er mit dem Hund richtig umgehen kann. Großstadttauglichkeit und Sozialverträglichkeit von Hunden soll gefördert werden.

Allgemeine Infos:

Die Wiener Bevölkerung hat sich im Zuge der Volksbefragung, die vom 11. bis 13. Februar 2010 stattgefunden hat, mit rund 90 % für einen verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" ausgesprochen.

Man muss bei diesem Ergebnis zur Kenntnis nehmen, dass sich hier (hochgerechnet) nahezu die gesamte Bevölkerung für diesen Hundeführschein ausgesprochen hat. Der Auftrag der Bevölkerung an die Wiener Stadtregierung wird daher sehr ernst genommen.

Die Stadt Wien setzt daher neben dem freiwilligen Hundeführschein, den es seit 2006 schon gibt, nun auch den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde"  und deren Mischlinge um.

Hunderassen für den Hundeführschein in Wien

Liste der "Kampfhunde":

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Was bedeutet der Hundeführschein in der Praxis?

Beim Hundeführschein steht das rücksichtsvolle, sichere und konfliktfreie Miteinander von Mensch und Hund im Vordergrund. Das Ziel besteht darin, die Hunde durch richtigen und rücksichtsvollen Umgang zu großstadttauglichen und sozial verträglichen Tieren zu machen. HundebesitzerInnen müssen bei der Prüfung mit einfachen Mitteln beweisen, dass sie Ihren Hund in alltäglichen aber auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Keinesfalls geht es hierbei um die Vorführung von irgendwelchen "Kunststückerln". Es geht um die Großstadttauglichkeit und die Sozialverträglichkeit.

Zweiteilige Prüfung: Theorie und Praxis

Der Hundeführschein gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei die Prüfung höchstens ca. zwei Stunden in Anspruch nimmt. Wer sich mit den Grundsätzen der Hundehaltung ausreichend beschäftigt und rücksichtsvoll durch die Stadt bewegt, sollte den Hundeführschein mit Leichtigkeit schaffen. Wer dennoch den Hundeführschein beim ersten Mal nicht besteht, kann ein zweites Mal antreten.

Was passiert, wenn man die Prüfung nicht schafft?

Sollte jemand zwei Mal durchfallen, so wird beim verpflichtenden Hundeführschein der Hund von der Behörde abgenommen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dann um extrem aggressive und hochgefährliche Tiere und ebenso bedenkliche HundehalterInnen handelt. Das gilt selbstverständlich nur für den verpflichtenden Hundeführschein. Beim seit 2006 bestehenden freiwilligen Hundeführschein können Sie auch in Zukunft x-fach zu Prüfung antreten. Es sind jedoch an den Prüfer EUR 25,00 für den entstandenen Aufwand zu bezahlen.

Freiwilligen auf verpflichtenden Hundeführschein umschreiben lassen

Wenn der freiwillige Hundeführschein für einen Hund in der obigen Liste in der Vergangenheit schon gemacht wurde oder bis zum Inkraftreten des neuen Gesetzes gemacht wird, kann den Hundeführschein bei der MA 60 - Veterinäramt (kostenlos) auf den Pflicht-Hundeführschein umschreiben lassen.

Jeder der mit dem Hund Gassi geht, braucht den Hundeführschein

Den verpflichtenden Hundeführschein können mehrere Personen mit demselben Hund ablegen - z.B. mehrere Familienmitglieder oder auch Nachbarn. Wenn jemand krank oder auf Urlaub ist, kann daher ein sog. "Kampfhund" auch einer anderen Person überlassen werden, diese muss aber selbst einen Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" haben (das muss nicht exakt dieser Hund sein). Bei Übergabe des Hundes muss auch die Zusatzkarte für den Hund übergeben werden (ähnlich dem Zulassungsschein beim Auto).

Pro Hund ein Hundeführschein

Hat jemand mehrere "Kampfhunde" so ist für jeden Kampfhund ein Hundeführschein zu machen. Das heißt, beispielsweise fünf Hunde erfordern fünf Hundeführscheine.

Kontrolle und Strafen

Wenn die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, dann ist, wie beim Autofahren, von jeder Person, die einen "Kampfhund" im öffentlichen Raum führt, ein Hundeführschein auf Verlangen der Polizei vorzuweisen. Wer diesen Hundeführschein der Polizei nicht vorzeigen kann, hat mit empfindlichen Strafen und im Wiederholungsfall mit der dauerhaften Abnahme des Tieres zu rechnen. Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sog. "Kampfhunde" nicht führen.

Theorie + Praxis im Detail:

Die Prüfung zum Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Theorieteil der Prüfung

Die Prüfung zum Theorieteil erfolgt in Form eines Multiple-Choice-Tests mit 30 Fragen. Die Fragen zum Multiple-Choice-Test sind von der PrüferIn aus einem von der Tierschutzombudsstelle Wien ausgearbeiteten Fragenkatalog, der zumindest 150 Fragen umfassen muss, auszuwählen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn von den 30 gestellten Fragen mindestens 24 richtig beantwortet wurden.

Fragenkatalog mit der Liste der 150 Fragen:

Fragenkatalog für den Hundeführschein in Wien [PDF, 2MB]

Praxisteil der Prüfung

Der praktische Teil besteht aus drei Modulen.

Praxis - Modul I

Modul I beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Hunden. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, entscheidet die PrüferIn.

Die HundehalterIn hat jedenfalls zu zeigen, wie

  • der Hund angeleint wird,
  • der Maulkorb angelegt und vom Hund geduldet wird,
  • die Zahn-, Ohr- und Pfotenkontrolle durchgeführt wird.

Praxis - Modul II

Modul II beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf die Feststellung des Gehorsams des Hundes. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers. Jedenfalls zu überprüfen sind die Leinenführigkeit und das Absitzen oder Abliegen auf Kommando mit oder ohne Leine.

Praxis - Modul III

Modul III beinhaltet Aufgaben zur Bewältigung von Alltagssituationen in der Großstadt unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens der HundehalterIn entsprechend dem Ausbildungsstand und dem Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit, der gesetzlichen Vorschriften sowie tierschutzrelevanter Aspekte. Die Aufgaben sind an öffentlichen Orten durchzuführen und sollen einen Spaziergang in der Großstadt simulieren.

Bei diesen Aufgaben kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:

  • Begegnung mit anderen Hunden,
  • Begegnung mit Joggern,
  • Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,
  • Begegnung mit Kinderwagen,
  • Begegnung mit Kindern,
  • Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
  • Warten vor einem Geschäft,
  • Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Bewegung durch eine große Menschenmenge,
  • Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
  • Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (z.B. Baustelle),
  • Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
  • Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,
  • Verhalten in einer Hundezone.

Die Begegnung mit anderen Hunden und mit Menschen sind verpflichtende Bestandteile der Prüfung. Bei der Prüfung kommt es aber nicht darauf an, dass der Hund alle Situationen "aushalten" muss. Es kommt vielmehr darauf an, dass die HundehalterIn über ihren Hund genau Bescheid weiß, und die Situation gesetzeskonform und so meistert, dass für den Hund geringstmöglicher Stress entsteht und der Hund von der Umgebung nicht als Belästigung oder gar als Bedrohung wahrgenommen wird.

Nach positiver Absolvierung der Prüfung erhalten die HundehalterInnen einen provisorischen Hundeführschein. Der endgültige Hundeführschein wird dann mit der Post zugesandt.

Bei Nichtbestehen der Hundeführscheinprüfung ist eine einmalige Wiederholung innerhalb von drei Monaten zulässig. Bei abermaligem Nichtbestehen der Prüfung hat die Behörde den Hund abzunehmen und ist dieser als verfallen anzusehen. Bei der Wiederholung der Prüfung muss jedenfalls eine AmtstierärztIn des Magistrates anwesend sein, bei Bedarf ist auch ein Organ der Bundespolizeidirektion Wien beizuziehen.

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Fristen:

Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Vorausgesetzt, der Hund ist zu diesem Zeitpunkt mindestens sechs Monate alt.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter der HundehalterInnwn für die Prüfung: 16 Jahre
  • Die HundehalterInnen dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben.
  • Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen.
  • Der Hund muss gechippt sein.
  • Für den Hund muss aktuell die Hundeabgabe entrichtet sein.
  • Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein.

Der verpflichtende Hundeführschein ist mit 1. Juli 2010 in Kraft getreten, wobei für bereits bestehende "Kampfhunde" eine Übergangsfrist von 1 Jahr galt. Die Übergangsfrist endete am 1. Juli 2011. Wer sich einen sog. Kampfhund "neu" kauft, hat 3 Monate Zeit, um die Hundeführscheinprüfung abzulegen. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 6 Monate alt sein. D.h. wer einen Hund mit bspw. 2 Monaten bekommt oder kauft, kann den Hundeführschein trotzdem erst dann absolvieren, wenn der Hund 6 Monate alt ist.

Anmeldung zur Prüfung:

Wo?

Veterinäramt der Stadt Wien
Magistratsabteilung 60
Karl-Farkas-Gasse 16
1030 Wien

Amtsstunden:

  • Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr
  • Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr

Wie?

  • Persönlich und mit Hund

Was ist mitzubringen?

  • Ein gültiger Lichtbildausweis
  • Der Nachweis über die Entrichtung der Hundeabgabe
  • Der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Helpline des Veterinäramtes: 01/4000 8060

Wie erfolgt die eigentliche Prüfung?

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Personen nach der Anmeldung ein offizielles Schreiben des Veterinäramtes, aus dem hervorgeht, dass sie zur Absolvierung der verpflichtenden Hundeführscheinprüfung berechtigt sind. Weiters erhalten sie eine Liste der vom Veterinäramt der Stadt Wien beauftragten HundeführscheinprüferInnen, mit denen man sich in Verbindung zu setzen hat, um Ort und Zeit der Prüfung zu vereinbaren. Es besteht die freie Wahl der HundeführscheinprüferInnen. Die Prüfung wird von der Stadt Wien kostenlos angeboten. Die PrüferInnen sind berechtigt für ihren Aufwand € 25,- einzuheben.

Für die Prüfung sind das Schreiben des Veterinäramtes, ein gültiger Lichtbildausweis sowie der Hund mitzubringen. Der Hund muss mit Leine (Halsband oder Brustgeschirr entscheidet der Hundehalter) und mit ordnungsgemäßem Maulkorb versehen sein. Vor der eigentlichen Prüfung werden vom Hundeführscheinprüfer die Identität der TierhalterIn an Hand des Lichtbildausweises sowie die Identität des Hundes durch Ablesen des Chips überprüft.

Unterlagen, die zur Prüfung mitzunehmen sind:

  • Haftpflichtversicherungspolizze
  • Anmeldebestätigung
  • Chip-Nummer des Hundes (alle Hunde in Österreich müssen seit 1. Jänner 2010 gechippt sein)

Hundeführschein Prüfer:

Vorläufiger verpflichtender Hundeführschein der Stadt Wien:

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten Sie direkt vom Prüfer einen vorläufigen verpflichtenden Hundeführschein. Das ist ein kleines Faltblatt/Heft.

Auf dem folgenden Bild sehen Sie, wie der vorläufige Hundeführschein aussieht
(größere Ansicht per Klick auf das Bild):

Vorläufiger verpflichtender Hundeführschein der Stadt Wien

Verpflichtender Hundeführschein der Stadt Wien (Scheckkartenformat):

Drei bis acht Wochen nach bestandender Prüfung erhalten Sie per Post (kostenloser Versand) den endgültigen verpflichtenden Hundeführschein der Stadt Wien.

Auf dem folgenden Bild sehen Sie, wie der Hundeführschein aussieht (größere Ansicht per Klick auf das Bild):

Verpflichtender Hundeführschein der Stadt Wien

Hundekarte der Stadt Wien (Scheckkartenformat):

Für den Hund, mit dem Sie die Prüfung für den Hundeführschein abgelegt haben, erhalten Sie eine sogenannte Hundekarte, die ebenfalls mitgeführt und bei einer etwaigen Kontrolle zusätzlich mit dem Hundeführschein vorgewiesen werden muss.

Auf dem folgenden Bild sehen Sie, wie die Hundekarte aussieht (größere Ansicht per Klick auf das Bild):

Hundekarte der Stadt Wien

Besuch in Wien:

Ist jemand mit seinem hundeführscheinpflichtigen Hund nur kurzfristig in Wien zu Besuch, so ist ein Aufenthalt bis zu 1 Monat auch ohne Hundeführschein erlaubt. Der Polizei ist allerdings nachzuweisen, dass diese Person außerhalb von Wien lebt und der betroffene Hund außerhalb von Wien angemeldet ist. Für diese Hunde (sofern sie in obiger Liste angeführt sind) gilt aber absolute Maulkorbpflicht. Wer länger als einen Monat bleibt, muss den Hundeführschein machen.

Wiener brauchen den Hundeführschein, egal, wo der Hund gemeldet ist

Diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn jemand nur seinen Hund nach Wien bringt, um ihn von einer in Wien lebenden Person betreuen zu lassen. Das heißt in Wien lebende Personen müssen für sog. Kampfhunde, die außerhalb von Wien gemeldet sind einen Hundeführschein haben, auch wenn dieser Hund nur wenige Tage entgegen genommen wird. Damit soll verhindert werden, dass scheinhalber alle sog. "Kampfhunde" außerhalb von Wien angemeldet werden, um in Wien die Hundeführscheinpflicht zu umgehen.

Andere Hundekurse:

American Staffordshire TerrierHundekurse wie BGH, BGH1, ÖKV-Hundeführschein Prüfung, etc. ersetzen den verpflichtenden Hundeführschein nicht, weil der Wiener Hundeführschein auf einem Wiener Landesgesetz beruht und daher im Wege der Behörde abzulegen ist. Dazu ist auch zu sagen, dass die Bestimmungen des Wiener Hundeführscheins nur in Wien gelten können, weil sich Wiener Landesgesetze nur auf das Bundesland Wien beziehen. Was in anderen Bundesländern oder im Ausland zu erfüllen ist, entscheiden die dortigen Gesetze.

Kontrolle:

Polizei und Magistrat werden in Schwerpunktaktionen den Besitz des Hundeführscheins kontrollieren. Fehlt das Dokument wird eine Verwaltungsstrafe verhängt.

Strafen:

Ist der Gassi-Geher bei einer Kontrolle nicht im Besitz des Hundeführscheins erfolgt eine Verwaltungsstrafe, die voraussichtlich bei EUR 250,- beginnt. Der theoretische Maximalstrafrahmen kann bei bis zu EUR 14.000,- liegen.

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Quelle: Büro der Wiener Umweltstadträtin & Information der Tierschutzombudsstelle Wien

Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 20. November 2019 22:31  

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