Hundeführschein Vorarlberg
Vorarlberger Kampfhundeverordnung
Die sogenannte Vorarlberger Kampfhundeverordnung besteht seit 1992 und besagt, dass das Halten von Kampfhunden einer Bewilligungspflicht unterliegt.
Diese Verordnung wurde aufgrund des Vorarlberger Landesgesetzes über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren erlassen und bestimmt.
Hier ausgenommen ist das Halten von Welpen im Alter von bis zu 12 Wochen durch den Besitzer bzw. Halter des Muttertieres.
Rassenliste der sogenannten Kampfhunde:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Español
- Fila Brasileiro
- Argentinischer Mastiff (möglicherweise gleichbedeutend mit dem Dogo Argentino)
- Mastiff
- Bullmastiff
- Tosa Inu
- Bordeauxdogge
- Dogo Argentino
- Ridgeback
- Kreuzungen zwischen Bandog (eigentlich keine Rasse, sondern die Bezeichnung für "Kettenhunde") und Pitbullterrier
- Hunde aus Kreuzungen unter den genannten Rassen und Kreuzungen
Die Bewilligungserteilung zum Halten dieser Kampfhunde erfolgt durch den jeweils zuständigen Bürgermeister. Für weitere Informationen und Details siehe Landesgesetzblatt Nr. 1/1987 "Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren" und Landesgesetzblatt Nr. 4/1992 "Halten von Kampfhunden"
Herr Dr. Erik Schmidt, Tierschutzombudsmann Vorarlberg, bemüht sich, laut eigenen Angaben, seit Jahren, diese Verordnung durch eine Regelung mit Versicherungs- und Ausbildungspflicht für den Halter zu ersetzen, da die Rassenregelung fachlich nicht zu rechtfertigen ist.
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