Hundeführschein Tirol
In Tirol gibt es keinen verpflichtenden Hundeführschein.
Die Regelungen zum Schutz vor Gefährdungen und Belästigungen durch Tiere und somit auch durch Hunde sind im Tiroler Landes-Polizeigesetz unter § 6 ("Halten von Tieren") und § 6a ("Besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden") enthalten.
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